Hessen im Wandel: Bezahlkarte für Geflüchtete startet schleppend durch!
Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Hessen verläuft nur schleppend. Bis Mitte April 2023 war die Karte in neun Kommunen im Einsatz, wobei bis zu diesem Zeitpunkt rund 3.300 Karten vergeben wurden. Diese Karte soll einen Teil der staatlichen Leistungen für Asylbewerber bereitstellen und zielt darauf ab, Überweisungen ins Ausland zu verhindern. Die Bezahlkarte wird an allen Standorten der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verteilt, mit Ausnahme der Stadt Alsfeld, wo sie lediglich an Geflüchtete aus der Ukraine ausgegeben wird. Laut welt.de kämpfen jedoch viele Städte, wie Frankfurt, Darmstadt und Kassel, mit technischen Problemen, die die flächendeckende Einführung der Karte behindern.
In Frankfurt wurde die Bezahlkarte am 1. April 2023 aufgrund technischer Schwierigkeiten zwischen dem Kartendienstleister und der Stadt nicht eingeführt. Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) stellte fest, dass die Softwarehersteller mehr Zeit für die technische Infrastruktur benötigen. Kommunen, die von Verzögerungen betroffen sind, können eine Fristverlängerung beantragen. Auch Darmstadt meldet ähnliche technische Probleme, die zu einem erhöhten personellen Aufwand führen.
Überblick über die Einführung
Die Stadt Marburg baut ihre eigene Leistungsbehörde auf, während Wiesbaden von einem laufenden Prozess zur Einführung der Bezahlkarte berichtet. Der Landkreis Fulda hingegen hat die Karte bereits weitgehend eingeführt und berichtet von einer reibungslosen Umsetzung, mit 500 ausgegebenen Karten bis Ende März 2023. Hier erwartet man zudem eine langfristige Entlastung der Verwaltung.
Kritik gibt es auch hinsichtlich des monatlichen Bargeldanteils von nur 50 Euro, der von Frankfurts Sozialdezernentin Elke Voitl (Grüne) als zu niedrig erachtet wird. Sie plädiert dafür, diesen auf 150 Euro anzuheben. Der hessische Städtetag fordert zudem, dass Bund und Land sämtliche Kosten der Einführung und des Betriebs der Bezahlkarte übernehmen, während der hessische Landkreistag die Karte und den geplanten Bargeldbetrag von 50 Euro unterstützt, mit der Möglichkeit von Ausnahmen.
Rechtskontext und Flexibilität
Die Bezahlkarte ist nicht nur eine lokale Initiative. Laut bundesregierung.de wurde eine Gesetzesänderung zum Asylbewerberleistungsgesetz am 1. März 2024 beschlossen und trat am 16. Mai 2024 in Kraft. Durch diese Reform erhalten Länder und Kommunen mehr Flexibilität bei der Auszahlung von Leistungen, was bedeutet, dass künftig alle Geflüchteten, unabhängig von ihrer Unterbringung, Leistungen per Bezahlkarte erhalten können.
Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen, die vorrangig Sachleistungen und Bargeld an bestimmten Orten vorsahen, erlaubt die neue Regelung eine breitere Verwendung der Bezahlkarte. Ein entscheidender Vorteil besteht darin, dass die Gelder nur im Inland ausgegeben werden können. Dies soll einen Missbrauch durch Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland verhindern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung der Bezahlkarte in Hessen und bundesweit komplex ist und von technischen Herausforderungen und finanziellen Überlegungen geprägt wird. Die Reform bringt bedeutende Änderungen mit sich, während die praktische Umsetzung in vielen Kommunen noch nach dem richtigen Weg sucht.
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