Ennepe-Ruhr-Kreis baut neue Förderschule: 34,5 Millionen Euro für Zukunft!
Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat einen wegweisenden Beschluss gefasst: Der Kreistag hat die Errichtung einer neuen Förderschule für Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen beschlossen. Die Schule soll in Hattingen, direkt neben dem Schulzentrum Holthausen, entstehen. Diese Entscheidung reagiert auf den signifikant gestiegenen Bedarf an geeigneten Schulplätzen in diesem Bereich. Innerhalb der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der betroffenen Kinder nahezu verdoppelt, was einen klaren Handlungsbedarf aufzeigt.
Bei der Planung der neuen Förderschule wurden zwei Varianten in Betracht gezogen. Eine Option sah die Einrichtung von zwölf Klassen vor, die andere jedoch umfasste sechzehn Klassen. Der Kreistag hat sich für die größere Variante entschieden. Die geschätzten Kosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 34,5 Millionen Euro. Dies zeigt das Engagement der Politik zur Verbesserung der Bildungsangebote für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, radioenneperuhr.de berichtet, dass dieser Schritt notwendig ist, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden.
Unterstützung für betroffene Kinder
Um sicherzustellen, dass Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen am Unterricht und am Schulleben teilnehmen können, wird eine Inklusionsassistenz angeboten. Diese Art der Schulbegleitung ist erforderlich, wenn der Unterstützungsbedarf nicht durch die Schule gedeckt werden kann. Die Aufgaben der Schulassistenz sind vielfältig und umfassen unter anderem:
- Unterstützung bei der Fortbewegung in der Schule
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Unterstützung beim Toilettengang
- Unterstützung beim An- und Ausziehen, beispielsweise im Sportunterricht
- Unterstützung im emotionalen-sozialen Umgang
Wichtig zu beachten ist, dass die Schulbegleitung keine pädagogischen Aufgaben übernimmt oder Lerninhalte vermittelt. Eltern können, ohne Kosten aufzuwenden, Unterstützung beantragen, wobei die Antragstellung beim zuständigen Sozialhilfeträger oder Jugendamt erfolgt. Die Zuständigkeit hängt von der Art der Behinderung ab: Bei geistiger, körperlicher oder mehrfacher Beeinträchtigung ist das Kreissozialamt des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig, während bei seelischen Beeinträchtigungen das örtliche Jugendamt in Anspruch genommen werden sollte, erklärt die Ennepe-Ruhr-Kreis Webseite.
Diese Maßnahmen zur Förderung von Inklusion sind essenziell, um den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden und ihnen eine angemessene schulische Laufbahn zu ermöglichen. Der bevorstehende Bau der Förderschule wird dazu beitragen, die Bildungschancen für betroffene Kinder im Ennepe-Ruhr-Kreis entscheidend zu verbessern.
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