Skandal im Bistum Essen: 300.000 Euro für Missbrauchsopfer gefordert!

Im Missbrauchsfall eines nun 56-jährigen Mannes, der als Elfjähriger 1979 von einem Geistlichen aus Essen missbraucht wurde, ist das Landgericht Essen am Freitag um 12.00 Uhr zu einer Entscheidung im Schmerzensgeld-Prozess gekommen. Der Kläger verlangt mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Bistum Essen. Diese Summe könnte ein Präzedenzfall im Umgang mit solchen Fällen darstellen, hat jedoch auch das Gericht herausgefordert, insbesondere in Hinblick auf die Gültigkeit der Höhe des Anspruchs.

Die Schilderungen des Klägers werden von den Richtern als glaubwürdig eingestuft. Der früherer Priester Peter H. wird bezichtigt, den Jungen bei einem Fernsehabend in der Pfarrei St. Andreas, wo er als charismatischer Pfarrer bekannt war, in eine missbräuchliche Situation zu bringen. Zunächst offerierte Peter H. dem Elfjährigen ein alkoholisches Getränk und schloss anschließend die Türen ab, um Fesselmann zum Oralverkehr zu zwingen. Nach dem Vorfall gab der Priester dem Jungen mehr Alkohol, sodass dieser schließlich einschlief.

Rechtliche Aspekte der Klage

Das Gericht stellte klar, dass der Fall nicht strafrechtlich verfolgt werden kann, da die Tat aus dem Jahr 1979 strafrechtlich verjährt ist. Die Klage des Opfers basiert jedoch auf der Amtshaftung des Bistums für das Verhalten eines seiner Amtsträger. Dieses Vorgehen sieht das Landgericht als einen wichtigen Aspekt in der Verantwortlichkeit der Institution für ihre Vertreter und ihre Taten.

Das Bistum Essen muss sich vor dem Hintergrund der momentan geforderten Schmerzensgeldsumme auch steigenden Erwartungen stellen. Der Kläger ist nicht der erste, der um Entschädigung bittet, und es wird erwähnt, dass ähnliche Fälle bereits in anderen Diözesen verhandelt wurden. So erhielt ein Betroffener vom Erzbistum Köln 300.000 Euro, was als recht hoch galt, da er trotz der Erlebnisse ein relativ normales Leben führen konnte und in der Lage war, eine Familie zu gründen.

Die Tragödie des Missbrauchs

Die Tragik solcher Fälle lässt sich nicht nur an den finanziellen Forderungen festmachen. Der Kläger aus Essen leidet bis heute unter den psychischen Folgen seiner Kindheitserlebnisse, darunter Angstattacken und Schlafstörungen. Solche langfristigen gesundheitlichen Konsequenzen stehen im direkten Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch, den das Opfer erlitten hat. In ähnlichen Verfahren wird immer wieder die institutionelle Verantwortung der Kirche betont, die jahrelang versäumt hat, Betroffene zu schützen und auf Vorwürfe zu reagieren.

Die Ereignisse rund um den Fall von Wilfried Fesselmann sind erschütternd, nicht nur aufgrund des Missbrauchs selbst, sondern auch wegen der Rahmenbedingungen, die solchen Übergriffen oft zugrunde liegen. Die Gesellschaft wird gefordert sein, aufmerksam zu bleiben und weiterhin für die Rechte von Missbrauchsopfern zu kämpfen, um Gerechtigkeit zu erreichen und ähnliche Fälle in der Zukunft zu verhindern.

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