Blitzermeldung für Trier, Luxemburg und Saarland: Wo jetzt radarrotiert!
Heute ist der 25. April 2025, und in der Region Trier, Luxemburg und dem Saarland stehen zahlreiche Geschwindigkeitsmessungen an. Der Blitzer-Service kündigt gezielte Kontrollen an verschiedenen Standorten an, um Gefahren durch überhöhte Geschwindigkeiten zu reduzieren. Zu den überprüften Straßen gehören die B51 in Bitburg, die L48 in Thörnich sowie mehrere Stellen in Luxemburg, darunter route de Boevange in Bissen und rue Principale in Koerich, die beide am Mittag kontrolliert werden sollen. Im Saarland wird unter anderem die L 108 in Ensheim sowie die B 406 zwischen Nennig und Oberleuken überprüft. Außerdem wird in Bexbach auf der Kleinottweilerstraße geblitzt. Laut lokalo.de sind auch weitere Kontrollen an anderen Stellen möglich.
Verstöße gegen die Geschwindigkeitsregelungen können erhebliche Bußgelder sowie Punkte nach sich ziehen. Innerorts liegen die Strafen bereits bei einer Überschreitung von nur 10 km/h bei 58,50 Euro, während für Überschreitungen über 70 km/h sogar 843,50 Euro und zwei Punkte im Flensburg fällig werden können. Außerorts sind die Bußgelder etwas geringer, aber auch hier können Geschwindigkeitsübertretungen bis über 70 km/h hohe Strafen nach sich ziehen. Es ist wichtig zu beachten, dass Bußgeldbescheide in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen zugestellt werden, in Ausnahmen sogar bis zu sechs Monate nach dem Verstoß.
Kontrollen und Bußgelder
Die Vielzahl an Geschwindigkeitsmessungen ist nicht nur in Deutschland wichtig, sondern auch für Verkehrsteilnehmer, die ins Ausland reisen. Laut bussgeldkatalog.org können Bußgeldbescheide aus dem Ausland lange auf sich warten lassen, manchmal sogar Monate oder Jahre. Es ist zu beachten, dass die Verkehrsregeln und somit auch die Verjährungsfristen von Land zu Land unterschiedlich sind. Während in Deutschland die Verfolgungsfrist für Ordnungswidrigkeiten in der Regel drei Monate beträgt, gibt es in anderen europäischen Ländern abweichende Fristen. Beispielsweise verjähren Bußgelder in Belgien und Frankreich nach jeweils einem Jahr, während in Großbritannien und Irland die Frist nur sechs Monate beträgt.
Das bedeutet, dass Verkehrssünder in Deutschland auch mit Forderungen aus dem Ausland rechnen müssen, solange diese nicht verjährt sind. Unbezahlte Bußgelder können bei einer Wiedereinreise in das betreffende Land geltend gemacht werden, solange der Anspruch nicht abgelaufen ist.
Verjährung von Bußgeldern
Es ist wichtig, sich der Verjährungsfristen bewusst zu sein. In Deutschland verjährt die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach drei Monaten, die Vollstreckung innerhalb von drei Jahren. Dies gilt jedoch nur für heimische Bußgelder. In anderen Ländern können die Fristen variieren, wie auch die Art und Weise, wie Bußgelder durchgesetzt werden. Bei Ländern, mit denen kein Vollstreckungsabkommen besteht, müssen Fahrer damit rechnen, dass Bußgeldbescheide zwar zugestellt werden können, aber nicht eintreibbar sind.
Die Informationen über Bußgelder, Punkte und Verjährung sind für alle Verkehrsteilnehmer von großer Bedeutung, insbesondere für solche, die viel unterwegs sind, sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Die verschiedenen Regelungen und Strafen können gravierende Folgen für die individuelle Verkehrssicherheit haben, weshalb eine genaue Kenntnis der jeweiligen Gesetze unerlässlich ist. Die Entwicklung eines einheitlichen Bußgeldkatalogs und klarer Verjährungsfristen könnte vielleicht zu mehr Verkehrssicherheit beitragen.
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