Rätselhafte Zeugenberichte: Widersprüche im Prozess um Gewalt und Missbrauch

Inmitten eines hoch emotionalen Prozesses über versuchten Mord wird deutlich, wie tief die Verwurzelung von Gewalt in persönlichen Beziehungen ist. Der Fall dreht sich um einen Angeklagten, der seit Mai 2018 vom Jugendamt betreut wird. Eine Zeugin, die Ex-Freundin des Angeklagten, gab in ihrer umfangreichen Aussage an, sich einen Monat vor dem Vorfall von ihm getrennt zu haben und keinen weiteren Kontakt zu ihm gehabt zu haben. Allerdings stellte sich heraus, dass sie am Tattag in zehn Telefonaten mit ihm kommunizierte. Diese Widersprüche wurden von der Vorsitzenden Richterin Heike Hartmann-Garschagen in den Vernehmungen festgehalten.

Die Ex-Freundin berichtete von Gewalterfahrungen in der Beziehung, ein Punkt, der von der Sozialarbeiterin des Jugendamtes bestätigt wurde. Trotz dieser Warnsignale war das Verfahren wegen möglicher Kindeswohlgefährdung eingestellt worden, da keine Anhaltspunkte vorlagen. Der Angeklagte selbst bestreitet die Vorwürfe und verweist auf einen IQ-Test, der ihn als intellektuell benachteiligt einstuft, mit einem Wert zwischen 65 und 75, was als extrem niedrig gilt.

Erfahrungen mit Gewalt in Beziehungen

Der Prozess wirft auch umfassendere Fragen zur Gewalt in Beziehungen auf. Laut einer Überprüfung von Studien über Gewaltpräventionsprogramme zeigt sich, dass solche Initiativen in Schulen und anderen Gemeindeeinrichtungen oft nicht zu einer signifikanten Verringerung gewalttätiger Beziehungen führen. Es gibt zwar eine leichte Verbesserung des Wissens über gesunde Beziehungen, jedoch bleibt die tatsächliche Änderung des Verhaltens bei den Teilnehmern oft aus.

Ein ermittelnder Polizist schilderte zudem den Zustand des Opfers, das einen Suizidversuch hinter sich hatte und den Eindruck machte, gefangen in einer ausweglosen Situation zu sein. Diese Darstellung stützt die Behauptungen der Ex-Freundin über vorangegangene Gewalterfahrungen, die mittlerweile zahlreich in der Vernehmung zur Sprache kamen.

Betreuung und Unterstützung

Für Betroffene von sexuellem Missbrauch existieren zahlreiche Unterstützungsangebote, darunter Jugendämter, Beratungsstellen, der Deutsche Kinderschutzbund, sowie spezialisierte Notrufnummern wie die Nummer gegen Kummer, die von Montag bis Samstag zwischen 14:00 und 20:00 Uhr erreichbar ist. Diese Ressourcen sind entscheidend für Kinder und Jugendliche, die unter Missbrauch leiden oder in gewalttätigen Verhältnissen leben.

Die nächste Verhandlung wird am 14. Mai stattfinden, und ein forensisch-psychiatrisches Gutachten von Dr. Nikolaus Grünherz steht bevor. Die Hoffnung auf Klärung und die Einbeziehung externer Gutachten unterstreichen die Komplexität des Falls, der sowohl die individuelle als auch die soziale Dimension von Gewalt eindringlich offenbart.

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