Zoll greift durch: Große Kontrolle gegen Schwarzarbeit im Saarland!
In der vergangenen Woche führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken umfassende Kontrollen in Friseur- und Kosmetikbetrieben im Saarland sowie in den benachbarten Regionen Landau und Kaiserslautern durch. Insgesamt waren dabei 79 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Diese Maßnahmen sind Teil einer bundesweiten Offensive zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, die am 13. März 2025 mit einem speziellen Fokus auf die Einhaltung des Mindestlohns initiiert wurde, wie es zoll.de berichtet.
Die Kontrolle im Saarland konzentrierte sich auf mehrere zentrale Aspekte, darunter die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten und den Missbrauch von Sozialleistungen. Insgesamt wurden 22 Arbeitgeber geprüft, 59 Personen befragt und 18 Prüfungen von Geschäftsunterlagen durchgeführt. Die Ergebnisse belegen ein besorgniserregendes Ausmaß an möglichen Verstößen: Insgesamt wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet sowie 14 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt. Des Weiteren gab es neun Hinweise auf Sozialleistungsmissbrauch und 11 Verdachtsfälle auf nicht ordnungsgemäße Sozialversicherungsanmeldungen.
Ergebnisse der Kontrollen
Die Kontrollen zeigten auch 21 steuerrechtliche Verstöße auf. Unterstützt wurden die Zöllner von Mitarbeitenden der Jobcenter Saarbrücken, St. Wendel und Saarpfalz-Kreis sowie des Finanzamts Saarbrücken. Besonders brisant war der Fall eines 22-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der in einem Barbershop ohne gültige Aufenthaltsdokumente angetroffen wurde und am selben Tag ausgewiesen wurde. Ein weiterer Vorfall ereignete sich im Raum Kaiserslautern, als ein 24-jähriger vietnamesischer Staatsangehöriger aus dem ersten Stock eines Nagelstudios sprang, um sich der Kontrolle zu entziehen, wobei er sich schwer verletzte.
Die finanziellen Aspekte spielen eine zentrale Rolle in diesen Kontrollen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt der Mindestlohn in Deutschland bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf diesen Mindestlohn, und Vereinbarungen, die darunter liegen, sind ungültig. Wie bereits berichtet, führt die FKS regelmäßig Prüfungen durch, um sicherzustellen, dass diese Standards nicht nur theoretisch gelten, sondern auch in der Praxis eingehalten werden.
Der Kontext der Kontrollen
Die Diskussion über den Mindestlohn hat sich seit dessen Einführung am 1. Januar 2015 weiterentwickelt. Zu Beginn betrug der flächendeckende Mindestlohn 8,50 Euro pro Stunde und wurde schrittweise auf aktuell 12,82 Euro erhöht. Diese Veränderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Löhne, sondern stehen auch im Zusammenhang mit dem Thema Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, wie eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt. Empirische Untersuchungen aus verschiedenen Branchen, die besonders stark von illegalen Beschäftigungsverhältnissen betroffen sind, zeigen, dass Strukturen und Motivlagen der Beteiligten oft entscheidender sind als der bloße Mindestlohn selbst, wie in bmas.de erläutert wird.
Die aktuellen Kontrollen sind Teil eines größeren Bemühens des Zolls, illegale Beschäftigung aktiv zu bekämpfen. Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, etwa der Rentenversicherung, sorgt dafür, dass die Prüfungen umfassend und effektiv durchgeführt werden können. Weitere Maßnahmen in den betroffenen Betrieben sind zu erwarten, da die FKS die Ermittlung und Nachverfolgung von Verstößen fortsetzt.
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